Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Ab 6 Juni 2020 gilt die neue allgemeine Corona-Schutz-Verordnung in welcher Wettkämpfe ohne die bekannten Abstandsregeln für die Aktiven aber unter Ausschluss von Zuschauern wieder erlaubt sind. Einen Imbiss zu verabreichen ist nicht mehr
verboten.
freitags von 18:00 bis 20:00 Uhr bei Bedarf auch länger
sonntags von 9:30 bis 11:30 Uhr
Individuelle Termine lassen sich nach Absprache jederzeit ermöglichen. ✱
✱ Aus Effektivitätsgründen müssen für die Sonderveranstaltungen mindestens 3 Schützen anwesend sein. Wir bitten um Verständnis.